Aktuelles
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise werden alle Veranstaltungen der SPD Freiburg und ihrer Untergliederungen bis 30. April abgesagt.
Dass politische Diskussionen und heißer Espresso gut harmonieren, weiß die SPD Freiburg und hat sich für die kommenden Monate etwas ganz Besonderes überlegt. Das Espressobike, schon bekannt aus dem letzten Jahr, wurde eigens für die kommenden Sommermonate aufgerüstet und bietet nun auch die Möglichkeit, nachhaltig und klimaschonend Lasten zu transportieren.
„Kein Fußbreit den Faschisten“: Wenn es um die Frage geht, mit wem die SPD zusammenarbeitet, ist die Antwort von vornherein klar. Jederzeit und gerne sind die demokratischen Parteien, Bürgerinitiativen, die Vertreter der Zivilgesellschaft und alle, die unsere Gesellschaft im positiven und demokratischen Sinne nach vorne bringen wollen, gerne gesehene Gesprächspartner.

Einladung zu einem Expertengespräch mit:
Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott und Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack
Moderation:
Rechtsanwältin Alexandra Fridrich, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Bad.-Württ.,
am Dienstag, dem 10. Dezember 2019, um 19 Uhr im Goethe-Institut Freiburg, Wilhelmstraße 17 (ca. 5 Minuten vom Hauptbahnhof)
Am Ende des Jahres, in dem das Grundgesetz sein 70. Jubiläum feiert, liegt die Frage nahe, ob das BVerfG auch in künftigen Jahren seinem hervorragenden Ruf als „Hüter der Verfassung“ ohne jede Einschränkung gerecht werden und das in diese Institution gesetzte beispiellose Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ohne jeden Abstrich rechtfertigen kann.
Anlass ist zum einen ein kritischer Aufsatz des Freiburger Rechtsanwalts Dr. Michael Kleine-Cosack im Anwaltsblatt (AnwBl 2019, S. 278). Eingehend wird dargelegt, dass das BverfG sein früheres „Monopol“ als Hüter der Grundrechte weitgehend verloren und unfreiwillig zunehmend die europäischen Konkurrenten EGMR und EuGH auf den Plan gerufen habe.
Als Grund wird u.a. die außerordentlich hohe Belastung des BVerfG genannt. Es sei Opfer des eigenen Erfolgs geworden. Bei allein ca. 6000 Verfassungsbeschwerden im Jahr müsse – bei gleichbleibender Kapazität – exorbitant selektiert werden. Zu den Folgen gehöre u.a., dass relevante Fälle übersehen und gebotene Leitentscheidungen nicht getroffen würden.