Resolution zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion bei den Migrationsgesetzen

Veröffentlicht am 11.07.2019 in Anträge

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass Deutschland nach Jahrzehnten der Diskussion endlich auch offiziell ein Einwanderungsland ist. Auch einige Erleichterungen, wie die Ausweitung der Beschäftigungsduldung auf sog. Helferberufe und die Entkoppelung der Ausbildungsförderung nach SBG III vom Aufenthaltsstatus begrüßen wir ausdrücklich. Trotzdem hätte das Gesetzespaket in dieser Form nicht verabschiedet werden dürfen. Die SPD ist die Partei der individuellen, unveräußerlichen Menschenrechte und der internationalen Solidarität. Diese Werte bilden den Kern der Werte der SPD.

Die Arbeitsgemeinschaften „Migration und Vielfalt“ auf Bundes- und Landesebene und im Breisgau (SPD Kreisverbänden Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen) haben unseren Grundwerten entsprechende Leitlinien erarbeitet, wie unsere Gesellschaft mit den Chancen und den Problemen der bestehenden weltweiten Migration umgehen kann. Dabei fließen die Erkenntnisse und Erfahrungen vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen ein.
Das vom CSU-Innenminister Seehofer erarbeitete Gesetzespaket zur Migration widerspricht in vielen Punkten den SPD-Grundwerten und den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaften, hier beispielhaft an drei zentralen Punkten dargestellt:


Die Beschäftigungsduldung ist für viele Geflüchtete keine Verbesserung, da alle Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung zunächst keine Chance haben, diese Duldung zu erhalten. Trotz Beschäftigung müssen diese Menschen bei Ablehnung ihres Asylantrages für bis zu 12 Monate ständig damit rechnen, abgeschoben zu werden, wenn sie die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung nicht erfüllen.


Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung, die eine Beschäftigungsduldung beantragen, sind beispielsweise gezwungen, Ausweispapiere zu beschaffen, die wiederum in der Regel die Voraussetzung dafür sind, dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann. Sie sind deshalb trotz Integration in den Arbeitsmarkt 12 Monate lang von Abschiebung bedroht. Das Helfernetzwerk Gambia führt eine umfangreiche „Abschiebestatistik“, die deutlich zeigt, dass schon derzeit Flüchtlinge, die entsprechenden Aufforderungen nachkommen, gezielt abgeschoben werden. Dies wird mit dem „Geordneten Rückkehrgesetz“ verstärkt.
Der von der SPD geforderte lösungsorientierte „Spurwechsel“ wird so nicht umgesetzt werden können.


Das „Geordnete Rückkehrgesetz“ widerspricht den Stellungnahmen der Menschenrechtskommissarin des Europarates. Nicht nur wir haben Bedenken, ob dieses Gesetz teilweise verfassungs- und europarechtskonform ist. Dies betrifft vor allem die geplante Unterbringung in Gefängnissen.


Menschen die keine Straftat begangen haben in Gefängnissen unterzubringen, ist in unseren Augen ethisch, moralisch und juristisch verwerflich. Auch dann, wenn sie in anderen Bereichen als die „üblichen“ Gefangenen untergebracht sind. Ein Gefängnis bleibt ein Gefängnis. Ein Gefängnis, indem nach dem neuen Gesetz auch Familien mit Kindern untergebracht werden könnten.  


Selbst wenn das heute nicht oder nur in Ausnahmen geschieht, kann man uns als SPD später vorwerfen, diese Praxis mit unseren Stimmen in Deutschland erst ermöglicht zu haben. Wer einen Blick nach Osteuropa oder in die USA wirft, der kann sehen, dass diese Praxis bereits Freunde gefunden hat.


Mit den neuen Migrationsgesetzen verknüpfen viele Menschen eine ablehnende Haltung gegenüber Geflüchteten. Wer Gesetze verabschiedet, die es ermöglichen eine Bevölkerungsgruppe (hier: abgelehnte Asylbewerber) ohne vorherige richterliche Anordnung in Gewahrsam zu nehmen, der trägt dazu bei, die gesamte Gruppe in der öffentlichen Wahrnehmung zu kriminalisieren. Abgelehnte Asylbewerber, die zur Vorbereitung ihrer Abschiebung in „ erweiterte Vorbereitungshaft“ genommen werden, müssen zwingend ein Recht auf Beiordnung eines Rechtsbeistandes haben.


Das „Einwanderungsgesetz“ verfehlt das Ziel, Menschen ohne den Umweg über das Asylverfahren den Zugang in unsere Gesellschaft zu ermöglichen. Mit den Regelungen dieses Gesetzes werden gut qualifizierte Menschen aus wirtschaftlich armen Ländern abgezogen, ohne dass wir als reiche Gesellschaft für eine Ausbildung der Menschen in den wirtschaftlich unterentwickelten Ländern sorgen. Damit verstärken wir die Fluchtursachen in diesen Ländern, da sie weiter verarmen werden.


Wir begrüßen grundsätzlich die Einführung eines Einwanderungsgesetzes, da damit anerkannt wird, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.


Das verabschiedete Gesetz aus dem Hause Seehofer ist aber nicht zielführend, da die Hürden für eine legale Einwanderung zu hoch sind. Das Ziel, Menschen einen legalen Zugang in unsere Gesellschaft ohne den Umweg über ein Asylverfahren zu eröffnen wird kaum erreicht.
Dies sind nur drei Beispiele, weshalb das Gesetzespaket den Grundwerten der SPD widerspricht und deshalb von der SPD-Bundestagsfraktion abzulehnen gewesen wäre. Im Gesetzespaket wurde zudem die maximale Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 12 auf 18 Monate verlängert und Leistungen gekürzt, die bereits jetzt unter dem Existenzminimum liegen.  Beides Entscheidungen, die wir als Kreisverband nicht mittragen können.


Leider müssen wir feststellen, dass unsere Anregungen und Einwände von der Bundestagsfraktion nicht aufgenommen wurden. Im Gegenteil: die CSU hat sich in dieser Frage weitgehend durchgesetzt.


Insgesamt bleibt bei vielen Genoss*innen und Wähler*innen hängen, dass die SPD erneut einer Verschärfung der Asylgesetze zugestimmt hat. Die Zustimmung der meisten SPD-Bundestagsabgeordneten zum Gesetzespaket beschädigt die Glaubwürdigkeit der SPD in Fragen der Menschenrechte und der internationalen Solidarität. Glaubwürdigkeit ist das höchste Gut einer Partei. Die SPD darf aus koalitionspolitischen Erwägungen ihre Grundwerte nicht aufs Spiel setzen. Die SPD muss vielmehr weiterhin dem Humanismus und der internationalen Solidarität verpflichtet bleiben.


Deshalb kritisieren wir das Abstimmungsverhalten vieler SPD-Bundestagsabgeordneten bei der Verabschiedung dieses Gesetzespaketes.

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