Mietpreisbremse: Sanktionsmöglichkeiten nötig

Veröffentlicht am 02.03.2017 in Kreisverband

Der Leitantrag des Parteivorstands zum Listenparteitag am 11. März in Schwäbisch Gmünd beschäftigt sich sehr ausführlich mit dem Thema „Bezahlbarer Wohnraum“. Das ist zurecht eines der Hauptthemen, dem über ein Viertel des gesamten Antrages gewidmet wird.

Vieles, was wir in einer Veranstaltung zum Thema vor kurzem erarbeitet haben, wird dabei auch aufgegriffen. An einer Stelle sehen wir aber noch Bedarf.

Eines der Hauptergebnisse unseres Themenabends zum bezahlbaren Wohnraum war, dass die Mietpreisbremse ein sehr stumpfes Schwert ist. Der Leitantrag (pdf) will etwas nachschärfen, tut dies aber nach unserer Meinung nicht vehement genug. Gefordert wird:

„Wir fordern mehr Transparenz bei der Vormiete und eine Auskunftspflicht des Vermieters sowie einen rückwirkenden Anspruch gegenüber dem Vermieter bei überhöhten Mieten und dies nicht erst ab Zeitpunkt der Rüge.“

Das reicht nicht, denn der Betrugsversuch einer Falschauskunft bleibt für einen Vermieter gefahrlos. Im Zweifelsfall muss er nur zurückbezahlen, was er zu viel verlangt hat. Ein echter Schaden ist für ihn nicht zu befürchten. Vor dem Hintergrund, dass es für einen Mieter ohnehin schon schwer ist, eine Falschauskunft zu beweisen, ist das zu wenig. Dem betrügerisch handelnden Vermieter muss eine echte Strafe drohen.

Deshalb fordern wir in einem Änderungsantrag diese einfache Ergänzung zum Leitantrag:

„Darüber hinaus sind weitere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß gegen die Auskunftspflicht zu entwickeln.“

Es ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht die eines Leitantrages hier Details zu entwickeln. Das bleibt den Fachleuten überlassen. Sicher aber ist: Es muss weh tun, sonst ändert sich nix.

Oswald Prucker

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