Für ein echtes Recht auf Mitbestimmung – Wahlrecht für Kinder und Jugendliche

Veröffentlicht am 11.07.2019 in Anträge

Das Wahlrecht hat im Laufe seiner Entwicklung eine ganze Reihe von Veränderungen erfahren und jede dieser Veränderungen mag den Zeitgenossen vor ihrer Durchsetzung in gesetzlicher Form einigermaßen utopisch erschienen sein. Als Sklaven das Wahlrecht erhielten, hieß es dies sei das Ende der Demokratie. Als Unvermögende wählen durften, sprach man von einem Untergang des politischen Systems. Als Frauen das Wahlrecht zugebilligt worden war, war die Rede davon, dass diese intellektuell gar nicht in der Lage seien an Wahlen teilzunehmen. Alle historischen Errungenschaften im Wahlrecht hatten mutige Köpfe an ihrer Spitze, die für Mitbestimmung und Teilhabe gestritten und gekämpft haben!

Nach deutschem Gesetz ist ein 17-Jähriger noch durch die Bank weg zu unzurechnungsfähig, um das Grundrecht zur Wahl auszuüben. Mit dem Stichtag der Wahl wird aus diesem juristisch vollkommen unpolitischen Menschen schlagartig ein mündiger Bürger. Doch dieser Gedanke ist absurd. Der mündige Bürger entpuppt sich nämlich nicht an seinem 18. Geburtstag aus einem Kokon, sondern er entwickelt sich nach und nach und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und zu diesen Voraussetzungen zählen, ganz zuvorderst, Aktivierung und Beteiligung.

Nicht erst Bewegungen wie Fridays for Future haben uns gezeigt, dass sich junge Menschen sehr wohl für Politik begeistern lassen, wenn Politik eine Sprache spricht, die auch verstanden werden kann. Viele Kinder und Jugendliche bringen die erforderliche intellektuelle und soziale Reife mit, um an politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Die soziale und kognitive Reife zur Ausübung des Wahlrechts hängt von allgemeinen entwicklungspsychologischen Gesetzmäßigkeiten ab und lässt sich nicht an einer bestimmten Zahl festmachen.

Wir halten die aktuellen Wahlrechtsausschlüsse für ungerechtfertigt und wollen den 13 Millionen
ungehörten Kindern und Jugendlichen in diesem Land wieder eine Stimme geben. Daher fordern wir:

  • die Einführung eines allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Stimmrechts auch für Minderjährige und damit die Einführung des Wahlrechts ab der Geburt.
  • die Einführung eines Wahlregisters für Minderjährige. Wähler*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sollen sich einmalig und persönlich bei ihrem jeweiligen Wohnort in das Wahlregister eintragen lassen, falls sie zukünftig bei Wahlen teilnehmen möchten.

Man stelle sich vor wie Politik sich verändern würde, müssten Parteien auf einmal Rücksicht auf das Stimmgewicht von Kindern und Jugendliche nehmen. Politik müsste einfacher, verständlicher und konkreter werden, um junge Menschen von sich zu überzeugen. Jugendpolitische Themen würden es viel stärker auf die politische Agende schaffen und Generationengerechtigkeit wäre keine Worthülse mehr.

Die Sachlage ist im Grunde einfach und diesen Tatbestand einmal vor Augen geführt mag es verblüffen, wie man über diese Frage überhaupt eine Kontroverse führen kann. Nicht diejenigen, die ein Recht darauf haben gehört zu werden, sollte begründen müssen, weshalb man ihnen das Wahlrecht zustehen sollte, sondern jene sollten die Beweislast tragen, die unseren Kindern demokratische Grundrechte vorenthalten.

Um es mit den Worten unserer ehemaligen SPD-Familienministerin zu sagen:

„Das Wahlrecht ab der Geburt an macht unsere Gesellschaft solidarischer und unsere Demokratie aufgeklärter und lebendiger!“

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